Ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig?
Ab April 2012 wird in Österreich die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt und Daten von Telefon, Internet und E-Mail 6 Monate gespeichert
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TU Wien, Campus Karlsplatz
Prechtl-Saal -
1040 Vienna, Karlsplatz 13
Stiege 1, Erdgeschoß, Raum AAEG18
Ab 1. April 2012 wird in Österreich die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt und Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mail sechs Monate gespeichert. Jedoch nicht alle EU-Mitgliedsländer haben diese Richtlinie umgesetzt, in einigen Staaten gab es anerkannte Vorbehalte. Auch in Österreich gibt es von unterschiedlichsten Organisationen grundsätzliche Einwände, ob diese Richtlinie mit den allgemeinen Grundrechten vereinbar ist. Daher wird hier die grundsätzliche Frage gestellt, ob die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Dadurch, dass die Vorratsdatenspeicherung nur mit massivem Einsatz von Informationstechnologie möglich und umsetzbar ist, gewinnt die Frage eine technologische Dimension.
Programm
18:00 Begrüßung Mag. Reinhard Goebl, Präsident der Österreichischen Computer Gesellschaft
Einführung in die Thematik Vorratsdatenspeicherung/Rechtliche Fragen Ing. Mag. Dr. Christof Tschohl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Human Rights & Business/Digital Rights, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM)
18:15 Paneldiskussion mit
- Oberstaatsanwalt Mag. Peter Gildemeister, OStA Wien
- Dr. Klaus M. Steinmaurer, Leiter Rechtsabteilung T-Mobile Austria
- ao.Univ.Prof. Mag. DDr. Erich Schweighofer, OCG AK Rechtsinformatik, Uni Wien, WZRI
- Priv.Doz. DI Mag. Dr. Edgar Weippl, SBA Research
20:00 Netzwerken bei Getränken und Knabbergebäck
Moderation: ao.Univ.Prof. DI Dr. Gerald Futschek
Kontaktperson
Mag. Christine Haas, OCG, T: +43 1 51202 35-51
Hinweis
Diese Veranstaltung ist organisiert von der Fakultät für Informatik und der Österreichischen Computer Geselleschaft (OCG). Unterstützt von AK Vorrat, Secure sba-research und dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (BIM).
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